Zunehmend geraten gerade kleiner Büros unter Druck, wenn es darum geht, Honoraransprüche durchzusetzen, einbehaltene Honorare einzufordern oder Haftungsansprüche abzuwehren. Grund dafür ist häufig eine gewisse Unsicherheit darüber, mit welchen Mitteln man sich zur Wehr setzen kann, welcher Anwalt geeignet ist und welche Kosten entstehen. Häufig fehlt auch von vornherein eine präzise Strategie, wie durch konsistentes Verhalten bei der Abwicklung der Planung die o.g. Problemfälle von vornherein vermieden oder zumindest in ihrem Umfang reduziert werden können.
In der 2. Vertreterversammlung am 25.11.2016 hat die VfA, vertreten durch Alexander Schwab einen Antrag eingebracht, der zum Ziel hat, das Dienstleistungsangebot der Bayerischen Architektenkammer umfassend zu erweitern. Der Antrag enthält noch keine Beschlüsse, vielmehr soll anhand konkret benannter Punkte von dem „Hauptamt“ – also den fest angestellten Mitarbeitern der Kammer – geprüft werden, wie und in welcher Form konkrete Dienstleistungsangebote praxisgerecht umgesetzt werden können.
Der Antrag fand quer durch alle Fraktionen große Zustimmung und wurde nahezu einstimmig verabschiedet.
Durch Fachanwälte, die von der Bayerischen Architektenkammer in einer Ausschreibung ermittelt werden, können die folgenden Leistungen – teilweise zum Festpreis – angeboten werden:
- Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft
- Erstellung einer formgerechten Schlussrechnung
- Erstellung von Mahnschreiben
- Erstellung des Architektenvertrages
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Einrichtung einer Honorareinzugsstelle (Rechnungsstellung, Eingangsüberwachung, Mahnverfahren / ähnlich einer privaten Verrechnungsstelle bei Ärzten) ggf. mit einem externen Partner umgesetzt werden kann.
Der Prüfauftrag beinhaltet auch die Optimierung von Dienstleistungen, die speziell angestellte oder beamtete Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer betreffen. Hier können Beratungsangebote in folgenden Gebieten umfassender als es bisher der Fall ist, geschaffen werden:
- Mitgliedschaft im Versorgungswerk (Durchsetzung gegenüber BFA)
- Vertragsverhältnisse (Werkvertrag, Dienstvertrag, zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse)
- Einstufungen im öffentlichen Dienst
- Sondertarife bei Weiterbildungsangebote
Angebote für Studierende, speziell Bachelor Absolventen, die in einem Masterstudiengang studieren, also noch nicht Kammermitglied sind, sollten schon allein deshalb entwickelt werden, um die „künftigen“ Mitglieder auf die Kammeraktivitäten aufmerksam zu machen.
Denkbar sind für diese Gruppe ebenfalls Sondertarife bei Weiterbildungsveranstaltungen sowie Beratungsangebote im Zusammenhang mit dem Einstieg in den Beruf.
Letztendlich soll für alle Kammermitglieder ein Ombudsmann/frau offiziell von der Vertreterversammlung bestellt werden, an den sich alle Kammermitglieder wenden können und der nur dem Vorstand gegenüber „berichtet“.
Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer hat in seiner Sitzung am 16.12. eine so genannte Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Wir sind für Sie da“ eingerichtet, die die Geschäftsstelle bei der Bearbeitung der Prüfaufträge unterstützen soll.
Die Arbeitsgruppe besteht aus fünf Mitgliedern aus allen Tätigkeitsbereichen und Verbänden.
Als Gast ist auch ein studentisches Mitglied beteiligt. Die VfA ist in dieser Arbeitsgruppe durch Dr. Norbert Englhardt vertreten. Vorstandskooperator für diese Gruppe ist unser Mitglied, Prof. Clemens Richarz.
Es wäre natürlich hilfreich, wenn wir bis Mitte Januar von den Mitgliedern noch Anregungen bekommen wie die genannten Angebote erweitert, modifiziert oder präzisiert werden könnten.
Wir hoffen, dass wir in der Vertreterversammlung im Juni einen praxisgerechten „Instrumentenkoffer“ vorstellen und verabschieden können, auf den jeder, der Hilfe braucht kurzfristig und unbürokratisch zugreifen kann.
Professor Clemens Richarz
Architekt
Energieberater BAFA