Sorglosigkeit mit der Dokumentationspflicht in den LPH 1 bis 3

Redaktion Aktuelles, VfA Bayern kommentieren

Die Dokumentationspflicht zur Gebäudeplanung in den LPHn 1 bis 3 ist in der HOAI festgeschrieben. Es wird auch auf die Notwendigkeit der Nachweisbarkeit von Planungsarbeiten hingewiesen. Unglücklicherweise scheinen nicht wenige Architekten/innen es mit der schriftlichen Dokumentation des Auftrages und den vertraglichen Vereinbarungen nicht so genau zu nehmen. mehr…

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