Zum 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Durch dieses Gesetz werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag und den Kaufvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Gleichzeitig treten für den Bauvertrag relevante Änderungen des allgemeinen Werkvertragsrechts in Kraft.
Die Gesetzesänderungen haben maßgebliche Auswirkungen auf die Praxis der Architekten.
In den Veranstaltungen erhalten Sie einen vertieften Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen zum Bau- und Architekten-/Ingenieurvertragsrecht so dass Sie sich frühzeitig auf die neue Rechtslage einstellen können.
Unsere Termine:
10.10.2017 Bielefeld
16.10.2017 Münster
19.10.2017 Dortmund
25.10.2017 Nürnberg
26.10.2017 München
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://www.aia.de/seminare/