Vom 11. April bis zum 29. April 2016 finden die Wahlen zur XII. Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer statt. Eine vereinfachte Grafik zeigt, wie sich der Ablauf der Wahl gestaltet.
Gewählt wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl. Gemäß einer Verhältniswahl stimmen die Wähler per Briefwahl für Kandidaten aus den Wahlvorschlagslisten. Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren werden die Sitze der Vertreterversammlung verteilt.
Die gewählte Vertreterversammlung entscheidet im nächsten Schritt über die Zusammensetzung des Vorstands. Voraussetzung für die Kandidatur zum Präsidenten, 1. Vizepräsidenten, sowie zum weiteren Vizepräsident ist eine Vorstandsposition. In getrennten Wahlvorgängen wird dann die Besetzung dieser Ämter bestimmt.