Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Gerade haben Sie die Briefwahlunterlagen zur Kammerwahl 2016 erhalten.
Die Wahlbeteiligung lag bei der letzten Kammerwahl allerdings unter 50 Prozent.
Der gesetzliche Auftrag zur Selbstverwaltung ist ein Privileg der Architekten. Daher gibt es auch die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer. Im Rahmen dieser Selbstverwaltung haben wir alle fünf Jahre das Recht, die Mitglieder unserer Vertreterversammlung zu wählen.
Sie haben bei dieser Wahl zum ersten Mal die Möglichkeit ihre Stimme engagierten Kolleginnen und Kollegen auch ohne Verbandszugehörigkeit zu geben.
Liste 2 Die Freischaffenden – eine gemeinsame Liste der Vereinigung freischaffender Architekten VfA zusammen mit BAB und BDIA – hat unter dem Motto “mischen Sie sich ein” dazu aufgerufen sich um einen von 30 Plätzen auf unserer Liste zu bewerben. Die Resonanz ist enorm.
In unserer Kandidatenliste finden Sie nun auch die 30 Kolleginnen und Kollegen die – mit Ihrer Unterstützung – das Engagement eines Architekten aus der Praxis in die Vertreterversammlung, die Arbeitsgruppen oder auch in den Vorstand einbringen können und wollen.
Nur eine hohe Wahlbeteiligung verleiht ein kraftvolles Mandat für die nächsten fünf Jahre Kammerarbeit. Sie haben vier Stimmen. Bitte wählen Sie.
Herzlichst, Ihr
Stuart Stadler
Architekt VfA