Liebe Kollegin, lieber Kollege,

naumovic VfA Bayern

wie die meisten von Ihnen bin ich Architekt geworden, um selbst zu gestalten. Noch bis Anfang dieses Jahres hat mir der verbindliche Mindestsatz, der der Honorarordnung die Möglichkeit eröffnet, Entwürfe weiter zu optimieren, Details nicht nur technisch, sondern auch gestalterisch auf ein Niveau zu bringen, das meinem eigenen Anspruch entspricht und damit nachhaltig angstfrei und unabhängig arbeiten zu können. Seit Jahren beschäftige ich mich nun auch als Herausgeber der Zeitschrift Baukunst mit Qualität in der Architektur. Vor diesem Hintergrund sorge ich mich heute um die Zu-kunft unseres Berufsstandes. Architektur kostet viel Zeit und damit auch viel Geld. Das Urteil des EuGHs zur Honorarordnung erkennt diesen Zusammen-hang vonPreis und Qualität in der Planung an. Nun gilt es Vor-aussetzungen zu schaffen, ein Berufsausübungsrecht – ähnlich dem von Ärzten und Rechtsanwälten – auch für Architekten einzuführen. Nur wenn Gestaltung und Planung in den Händen derer liegt die es gelernt haben, kann ein An-spruch auf eine verbindliche Entlohnung auch europa-rechtlich durchgesetzt werden. Dies wird der Qualität von Architektur und damit im besten Falle auch der Baukunst nachhaltig zugutekommen.


Herzlichst

Stuart Stadler

Architekt VfA