Die Vertreterversammlung in der Bayerischen Architektenkammer
Als zentrales Organ legt die Vertreterversammlung die Grundsätze für die Arbeit der Bayerischen Architektenkammer fest. Sie beschließt die Satzung und andere Regelwerke, darunter auch die Berufsordnung und die Beitragsordnung. Sie genehmigt den Haushaltsplan und wählt den Vorstand sowie die Ausschüsse.
Die 125 Vertreter werden für die Dauer von vier Jahren (ab 2011: fünf Jahren) in geheimer Wahl von den Kammermitgliedern gewählt. Dabei muss
jede Fachrichtung durch mindestens zwei Mitglieder vertreten sein.
Als selbstverwaltete, basisdemokratische Organisation bietet die Bayerische Architektenkammer jedem Mitglied die
Möglichkeit, Einfluss auf die Arbeit der Kammer zu nehmen:
entweder als gewählter Vertreter oder über das Engagement in einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag des Vorstands für den Berufsstand wesentliche Themen behandelt.
Ehrenamtliche Mitglieder der VfA als Vertreter in der Bayerischen Architektenkammer
Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: 089/ 139 880 – 0
Telefax: 089/ 139 880 – 55
Lutz Heese, Dipl.-Ing.
Ehrenpräsident der Architektenkammer Bayern
Rainer Dirk
Christoph Gatz
Martin Hautmann
Adolf Hiendl
Stefan Krötsch
Gabriele Musil
Prof. Clemens Richarz
Dr. Stefan Schrammel
Alexander Schwab
Werner Seifert
Stuart Stadler
Johannes Steinhauser
Joachim Thiel
Eberhard Wunderle