Baukostenobergranze – Die Beweislast liegt bei den Bauherren

Redaktion Archiv kommentieren

Wenn sich Architekt und Bauherr nicht über die Baukostenobergrenze einig sind, muss laut neustem Bundesgerichtshof-Entscheid der Auftraggeber diese Vereinbarung nachweisen. Sollte jedoch die Gegenseite diese Grenzen überschreiten, richtet sich die Bezahlung nach dem vereinbarten und nicht nach dem tatsächlichen Betrag. mehr…

Schreibe einen Kommentar