VfA Sitzung

Vereinigung freischaffender ArchitektInnen Deutschlands – Landesgruppe Bayern

Die Vereinigung freischaffender ArchitektInnen Deutschlands e.V. vertritt als einziger Berufsverband ausschließlich die Interessen der freischaffenden Hochbau-, Innen-, Landschafts- und Städtebauarchitektinnen und -architekten.

VfA Bayern im Profil

Die VfA setzt sich seit Ihrer Gründung im Jahr 1958 als Berufsverband engagiert für freischaffend Tätige ein:

  • Architekten/-innen
  • Innenarchitekten/-innen
  • Garten- und Landschaftsarchitekten/-innen
  • Stadt- und Raumplaner/-innen
  • Studenten/-innen dieser Fachrichtungen

Die VfA-Mitglieder vertreten in den Architektenkammern der Länder und des Bundes konsequent die Interessen der Büroinhaber/-innen und ihrer Mitarbeiter.

Ergebnisse dieses Engagements sind:

  • Die Schaffung der Berufsordnung mit dem Schutz der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“
  • Die Bildung der Architektenkammern,
  • Die Etablierung von grundlegenden Anforderungen an die Berufsausbildung,
  • Die Entwicklung und der Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • Die Entwicklung und Förderung des Wettbewerbswesens

Heute engagieren sich 11 Landes- und 38 Bezirksgruppen für die Existenzsicherung des freischaffenden Berufsstandes. Das VfA-Präsidium und die Bundesgeschäftsstelle in Berlin machen ihren Einfluss in allen wichtigen Dachverbänden geltend:

  • Architects‘ Council of Europe (ACE) in Brüssel
  • Bundesarchitektenkammer (BAK) in Berlin
  • Bundesverband Freier Berufe (BFB) in Berlin
  • Deutscher Kulturrat in Berlin
  • Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) in Berlin
  • Förderverein Bundesstiftung Baukultur
  • Verbändegespräche

Auf der 1. Sitzung der BG München-Oberbayern am 10. November 1962 wird ein Zielkatalog vorgestellt, der in seiner Aussage heute noch seine Gültigkeit hat.

  1. Wegfall des Art. 11 der Bayerischen Bauverordnung
  2. Einschaltung des freien Architekten bei Wettbewerben und bessere Information über Auslobungen
  3. Einschränkung der Nebentätigkeit von Behörden
  4. VfA Mitwirkung bei Aufnahmen in die Architektenliste
  5. Mitwirkung bei den sachkundigen Bürger- und Fachausschüssen
  6. ein Bauvorlagegesetz
  7. ein vereinfachtes Eingabe- und Genehmigungsverfahren, insbesondere bei der LBK München

Am 22. Juli 1964 beschließt der Bundesvorstand der VfA die Umwandlung aller Bundesgruppen in Landesgruppen.

In München wird das „Münchener Forum“ am 23. Juli 1968 gegründet – eine Plattform für den interdisziplinären Erfahrungsaustausch zu Fragen der Stadtentwicklung unter den unterschiedlichsten Aspekten.

Die VfA ist bis heute im Vorstand und im Programmausschuss vertreten.

Die VfA Bayern ist seit ihren Anfängen mit hohem Engagement in der Bayerischen Architektenkammer tätig und in den jeweiligen Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten.

Sie stellt nun in der 2. Legislaturperiode mit Lutz Heese den Präsidenten der Bayerischen Architektenkammer, der in hohem Maße die Interessen der freien Architekten vertritt.

Unsere Vertreter der VfA Bayern sind und waren engagiert im Bundesvorstand der VfA. Dies sind:

1964 – 65 Hanns G. König München Vizepräsident
1966 – 67 Alexis Schepe München Vizepräsident
1968 – 74 Klaus Heese München Präsident
1974 – 77 Karl-Helmut Bayer München Präsident
1990 – 94 Angelika Büttner München Präsidentin
seit 2002

Angelika Büttner München Ehrenpräsidentin VfA Deutschland

2002 – 12 Dr.-Ing. Jürgen Rauch München Vizepräsident
seit 2013

Alexander Schwab Vizepräsident